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INTERNETRECHTSLAGE
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, daß man durch
die Anbringung bzw. Ausbringung von Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf.
mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch
verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten
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Für alle diese WebPageLinks gilt: " Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich
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Meine persönliche Meinung lautet ... SCHEISS ANGLIZISMEN!